Grundherrschaft und Lehenswesen

Wir befinden uns im Mittelalter (6. – 15. Jahrhundert), es gibt Könige, Adlige, Ritter und Bauern. Die Bevölkerungsdichte ist sehr niedrig im Gegensatz zu unserer Zeit. Folglich gibt es viel Land für einen Herrscher, auch Grundherr genannt. Der Grundherr können zum Beispiel KönigeAdlige oder auch Klöster sein, der ihr vieles Land nicht alleine bewirtschaften können.

Deshalb gibt der Grundherr einen Teil seines Landes an Adlige in Form von Lehen ab. In dem Lehenswesen ist der Grundherr der Lehnsherr und der Adlige an den das Land verliehen wird der Lehnsmann.

Ganz unten auf der Rangliste befanden sich die unfreien, sesshaften Bauern, die zu dem Land gehören auf dem sie wohnen. Man bezeichnete sie als Hörige. Außerdem waren sie ihrem Grundherrn zum Gehorsam verpflichtet.

Die Hörigen müssen die Äcker der höher gestellten und ihr eigenes bestellen. Die Äcker der höher gestellten haben oberste Priorität. Die eigenen Felder sind zweitrangig.

Das Lehenswesen hat natürlich auch einen Zweck. Sie sollen letzten Endes dafür sorgen, dass der Grundherr bestens (und darüber hinaus) versorgt ist und das komplette Land bewirtschaftet wird.

Lehnsherr

  • Erhält Ressourcen
  • Erhält Hilfe bei der Verwaltung des Landes (Rechtsprechung, Polizei)
  • Erhält Krieger für den Krieg.

Lehnsmann

  • Erhält Schutz vom Lehensherrn
  • Wirtschaftliche Existenz abgesichert
  • Erhält Abgeben von Bauern auf seinem Teil des Landes
  • Muss Abgaben an den Lehensherrn leisten
  • Muss für den Lehensherrn Krieger bereitstellen.

Bauern

  • Müssen Frondienste nach Abmachung leisten (z. B. 20 kg Weizen)
  • Erhält eine Unterkunft
  • Erhält Nahrung (Was nach dem Frondienst noch übrig bleibt)
  • Schutz durch Grundherrn
  • Gerichtliche + kirchliche Angelegenheiten werden vom Grundherrn übernommen.
  • Kein Kiegszwang