Der Neuwert und Wiederbeschaffungswert

Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Unter Neuwert versteht man den “Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte”. Das bedeutet also jener Preis, den man zahlen muss, um den Gegenstand mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.

Beim Wiederbeschaffungswert spielen die aktuellen Anschaffungskosten für Neugeräte eine wichtige Rolle. Das heißt, wenn z. B. ein Röhrenfernseher durch ein versichertes Ereignis beschädigt wird, wird der Betrag ermittelt, den man aufbringen muss, um sich das Gerät aktuell wiederzubeschaffen. Dieser Wert kann höher sein als der ursprüngliche Wert, weil manche Gegenstände teurer werden, er kann aber auch niedriger werden.

Röhrenfernseher werden jedoch nicht mehr hergestellt, ein Gerät derselben Qualität erhält man jetzt zu einem günstigeren Preis. Ein Röhrenfernseher mit 90 cm Bilddiagonale kostete z. B. vor 10 Jahren ca. 1000 €. Der günstigste Flachbildschirm mit den gleichen 90 cm Bildschirmdiagonale kostet heute 750 €. Der Versicherte würde also im Schadensfall für den alten Röhrenfernseher einen Wert von 750 € ersetzt bekommen.
Bei Antiquitäten steigt mit den Jahren der Wert der Sache, daher würden Sie hier wahrscheinlich einen höheren Wiederbeschaffungswert erhalten, um eine bestimmte Antiquität “gleicher Art und Güte” zu erwerben.

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